Richtlinien für das Gültigkeitsdatum akademischer Anforderungen einrichten
Sicherheit: Domäne
Set Up: Academic Anforderungen
im funktionaler Bereich„Academic Advising“.Sie können Richtlinien einrichten, um das Datum zu definieren, an dem Workday verwendet, um zu bestimmen, welche akademischen Anforderungen für einen Studenten gültig sind, und zwar für akademische Anforderungen, die auf folgenden Ebenen konfiguriert sind:
- Akademische Einheiten.
- Programmbereiche
- Studienschwerpunkte
Sie können die Richtlinie für akademische Einheiten und Ebenen sowie verschiedene Richtlinien für Untergeordnet akademische Einheiten und Studienschwerpunkte konfigurieren.
Um das Standardgültigkeitsdatum für Anforderungen für Studenten zu bestimmen, verwendet Workday die Richtlinie, die ab dem Zeitpunkt gültig ist, an dem der akademische Fortschritt evaluiert wird. Wenn keine gültige Richtlinie konfiguriert ist, verwendet Workday das Deklarierungsdatum des Studienschwerpunkt standardmäßig als Gültigkeitsdatum der Anforderungen.
Sie können auch eine Überschreibung für bestimmte Studenten anwenden, um ein anderes Gültigkeitsdatum anzugeben. Siehe:Gültigkeitsdaten für akademische Anforderungen überschreiben .
- Öffnen Sie die Aufgabe"Richtlinie für Gültigkeitsdatum für akademische Anforderungen verwalten".
- Wählen Sie im Abschnitt Zu konfigurierende Optionendie höchste Ebene der akademischen Struktur aus, auf der Sie die Richtlinie konfigurieren möchten.Wenn Sie eine Richtlinie für einen Studienschwerpunkt oder eine Untergeordnet Akademische Einheit konfigurieren, überschreiben Sie ggf. die Richtlinie, die von der übergeordneten Akademische Einheit und Ebene vererbt wurde.Sie können:
- Erstellen Sie eine neue Richtlinie oder übernehmen Sie die Richtlinie der übergeordneten Akademische Einheit und Ebene erneut für das Gültigkeitsdatum , das Sie im AbschnittDefinition auswählenangeben.
- Bearbeiten Sie eine vorhandene Richtlinie, die durch das Gültigkeitsdatum der Richtlinie () definiert ist.
Um die Richtlinie der übergeordneten Akademische Einheit und Ebene erneut zu erben, müssen Sie zuerst die Untergeordnet Richtlinie so Bearbeiten , dass sie mit der übergeordneten Richtlinie identisch ist. - Wählen Sie im GridGültigkeitsdaten für akademische Anforderungendas Gültigkeitsdatum , das Workday verwendet, um akademische Anforderungen für jeden Knoten der akademischen Struktur anzuwenden:Gültig abBeschreibungImmatrikulationsdatumWorkday weist akademische Anforderungen basierend auf dem Standardstartdatum der ersten Akademische Periode zu, für die der Student in seinem akademischen Datensatz eingeschrieben ist.Deklarationsdatum für StudienschwerpunktWorkday weist die akademischen Anforderungen basierend auf dem Datum zu, an dem der Student seinen Studienschwerpunkt erklärt.
- Klicken Sie aufOKundFertig.
Im Feld
Anforderungen gültig
im Bericht Akademischer Fortschritt
im Studentenprofil zeigt Workday die Datumsangaben an, anhand derer bestimmt wird, welche akademischen Anforderungen für den Studenten gelten, basierend auf dem Konfiguration der Anforderung.Workday verwendet die Gültigkeitsdaten der Anforderungen, um Folgendes zu bestimmen:
- Welche Konfiguration der akademischen Anforderungen auf den Studenten angewendet werden soll.
- Die Version jeder akademischen Anforderung, die angewendet werden soll.
Sie können die Richtlinien für das Gültigkeitsdatum akademischer Anforderungen im Bericht
Anzeige für Richtlinien für akademische Einheiten
anzeigen.Wenn Studenten Studienschwerpunkte hinzufügen oder ändern, prüft Workday die Richtlinie für das Gültigkeitsdatum der akademischen Anforderungen für die neuen Programme. Wenn in der Richtlinie Folgendes angegeben ist:
- Immatrikulationsdatum: Das Gültigkeitsdatum der Anforderungen bleibt unverändert.
- Deklarationsdatumfür Studienschwerpunkt :
Öffnen Sie die Aufgabe
Bewertung für akademischen Fortschritt starten,
um den akademischen Fortschritt basierend auf der aktualisierten Richtlinie für das Gültigkeitsdatum akademischer Anforderungen manuell zu evaluieren. Siehe:Akademischen Fortschritt evaluieren .