Schritte: Pfändungsbeschlüsse einrichten und verarbeiten (FRA)
Fügen Sie Brutto- und Nettogehaltselemente zu den Entgeltkomponentengruppen hinzu, die zur Kumulierung für
FRA – Steuerpflichtiges Nettoentgelt [FRA]
beitragen.Workday bietet Regeln für die Verarbeitung folgender Arten von Lohnpfändungen:
- Administrative Beschlagnahme
- Unterhaltsrente
- Debt
- Bestimmt den Betrag, der von den verfügbaren Bezügen des Mitarbeiters einbehalten werden soll.
- Wendet Quellensteuer-Limits an und legt Prioritäten für die einzubehaltenden Elemente fest.
- Bestimmt, was für einen Mitarbeiter mit mehreren Aufträgen einbehalten wird, wenn der gesamte Pfändungsbetrag den Grenzwert überschreitet.
Sie können den Webservice
Put Payroll France Withholding Order
verwenden, um Einkommenspfändungsbeschlüsse massenhaft zu laden.- Öffnen Sie die AufgabeAbzug bearbeitenoderBezug bearbeitenfür eine Entgeltkomponente, die zu den verfügbaren Bezügen für Pfändungsbeschlüsse beiträgt.Workday verwendet die Kumulierung desFRA – Steuerpflichtiges Nettoentgelt [FRA],um die verfügbaren Bezüge für Pfändungsbeschlüsse zu ermitteln. Wählen Sie nur Bezüge oder Abzüge aus, die zum Wert des kumuliertenFRA – Steuerpflichtiges Nettoentgelt [FRA]hinzugefügt oder daraus entfernt werden müssen.Wählen Sie auf dem RegisterOhne Gültigkeitsdatumdie entsprechende Entgeltkomponentengruppe aus der WertelisteGruppen:
- FRA addiert zu verfügbaren Bezügen [FRA]
- FRA subtrahiert von verfügbaren Bezügen [FRA]
Sicherheit: DomäneSet Up: Payroll (Calculations - Payroll Specific)im funktionalen Bereich „Core Payroll“. - Berechnen Sie die Entgeltabrechnung und prüfen Sie die einbehaltenen Abzugsbeträge.Siehe: Schritte: Entgeltabrechnung verarbeiten.Workday Payroll for France unterstützt keine Eingaben für Entgeltabrechnungen für Pfändungsbeschlüsse.
Sie können Pfändungsbeschlüsse ohne abgeschlossene Ergebnisse löschen. Wählen Sie in den möglichen Aktionen für einen Pfändungsbeschluss.
Sie können Zahlungen für Lohnpfändungen erstellen und abwickeln. Weitere Informationen finden Sie unter: Zahlung für Lohnpfändung oder gerichtliche Anordnung erstellen.