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Zuletzt aktualisiert: 2025-05-30
Boni und Provisionen einrichten (AUS)

Boni und Provisionen einrichten (AUS)

Identifizieren Sie die Bezüge, für die die PAYG-Quellensteuer nach Methode B( unten) berechnet werden soll. Beispiel:
  • Provisionen.
  • Boni.
  • Andere Pauschalzahlungen, z. B. Laden von Abwesenheit.
Sie müssen keine Rückzahlungsbeträge einschließen, die mit dem Rückrechnungsprozess generiert werden. Workday berechnet die PAYG-Quellensteuer für diese Beträge basierend auf der Periode im aktuellen oder vorherigen Steuerjahr, für die sie gelten.
Workday berechnet die PAYG-Quellensteuer für diese Bezüge, indem der Durchschnitt aller zusätzlichen Zahlungen im aktuellen Steuerjahr über die Anzahl der Abrechnungsperioden im Steuerjahr ermittelt wird. Der Durchschnitt wird auf die durchschnittlichen Gesamtbezüge bis heute angewendet.
  1. Öffnen Sie die Aufgabe
    Bezug bearbeiten
    .
  2. Fügen Sie auf dem Register
    Ohne Gültigkeitsdatum
    die folgenden Entgeltkomponentengruppen hinzu:
    • AUS addiert zu Brutto [AUS]
    • Methode B(il) Steuerpflichtiger Lohn [AUS]
  3. Stellen Sie sicher, dass dem Bezug keine anderen Entgeltkomponentengruppen für steuerpflichtigen Lohn zugeordnet sind.
Wenn Sie eine Entgeltberechnung mit einem steuerpflichtigen Bezug der Methode B(il) ausführen, berechnet Workday die PAYG separat und zeigt sie im Abrechnungsergebnis an.
Sie können die Entgeltkomponente
AUS PAYG Quellensteuer - Bonus, Provision, Nachzahlungssteuer [AUS]
verwenden, um den gesamten PAYG-Quellensteuerbetrag für die Bezüge eines Mitarbeiters zurückzugeben, die nach Methode B(il) besteuert wurden. Er enthält alle Rückzahlungsbeträge, die aus einer Rückrechnung vorgetragen wurden und sich auf Perioden in früheren Steuerjahren beziehen. Er enthält auch den STSL-Quellenbetrag für Mitarbeiter mit STSL-Quellensteuern.