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Zuletzt aktualisiert: 2024-08-09
Schritte: Lokale Mindestlohnsätze einrichten (USA)

Schritte: Lokale Mindestlohnsätze einrichten (USA)

Sie können lokale Mindestlohnsätze für folgende Zwecke einrichten:
  • Sie unterstützen Sie bei der Einhaltung der behördlichen Vorschriften für lokale Landkreise und Städte.
  • Sie berechnen Einkommenspfändungsbeschlüsse und helfen Ihnen bei der Bestimmung von Vergütungssätzen und verfügbaren Bezügen für Abzüge von Lohnpfändungen.
  1. Ordnen Sie den lokalen Mindestlohnsatz dem Standort einer Niederlassung zu.
    1. Öffnen Sie den Bericht
      Standort anzeigen
      .
    2. Klicken Sie auf dem
      Register
      Niederlassung auf Bearbeiten
      , um eine Behörde aus der Werteliste
      Lokale Mindestlohn-Behörde
      auszuwählen.
    Sicherheit:
    Domäne Location: View
    im funktionalen Bereich „Organizations and Roles“.
  2. (Optional) Wenn es mehrere Mindestlohnsätze gibt, öffnen Sie die Aufgabe
    US-Quellensteuerbeschluss für Mitarbeiter erfassen
    für eine Pfändung oder bundesstaatliche Steuererhebung, um den festgelegten lokalen Mindestlohn für den Standort des Mitarbeiters zu überschreiben.
    Auf dem Register
    Lokaler Mindestlohn
    :
    1. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen
      Überschreibungssatz verwenden
      .
    2. Geben Sie einen lokalen Mindestlohn im Feld
      Betrag für lokalen Mindestlohn
      ein.
    Sicherheit: Domäne
    Worker Data: Payroll (Income Withholding Orders) - USA
    im funktionalen Bereich „USA Payroll“.
    Workday vergleicht die Mindestlohnsätze auf lokaler, bundesstaatlicher und bundesstaatlicher Ebene und verwendet den höchsten Satz für die Berechnung der Lohnpfändung, wenn das Kontrollkästchen
    Überschreibungssatz verwenden
    folgenden Status aufweist:
    • Geprüft.
    • Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen und es gibt eine festgelegte lokale Mindestlohn-Behörde.
Workday zeigt den festgelegten lokalen Mindestlohnsatz für den Standort der Haupttätigkeit des Mitarbeiters in Pfändungen und staatlichen Steuererhebungspfändungen an.